LAG Nürnberg, vom 14.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 12/10
ArbG Nürnberg, vom 31.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6007/08
Tarifgebundenheit durch AnerkennungstarifvertragAuslegung einer Bezugnahmeklausel
BAG, Urteil vom 11.12.2013 - Aktenzeichen 4 AZR 473/12
DRsp Nr. 2014/101
Tarifgebundenheit durch AnerkennungstarifvertragAuslegung einer Bezugnahmeklausel
Der Auslegung einer vor dem 1. Januar 2002 arbeitsvertraglich vereinbarten Bezugnahmeklausel als sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung des Senats steht nicht entgegen, dass die Bezugnahme nicht ein ganzes Tarifwerk umfasst, sondern lediglich einen einzelnen Tarifvertrag oder Teile hiervon.Orientierungssätze:1. Die Auslegung einer vor dem 1. Januar 2002 vereinbarten vertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung des Senats setzt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag voraus. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob diese Tarifgebundenheit durch die Mitgliedschaft im tarifschließenden Verband (§ 3 Abs. 1TVG) oder durch einen vom Arbeitgeber selbst geschlossenen Haustarifvertrag, der auf die Verbandstarifverträge verweist, begründet worden ist.2. Nach der Rechtsprechung des Senats steht es der Auslegung einer Verweisungsklausel als sog. Gleichstellungsabrede nicht entgegen, dass die Bezugnahme nicht ein ganzes Tarifwerk umfasst, sondern lediglich einen einzelnen Tarifvertrag oder Teile hiervon.
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