AG Merzig, vom 17.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 24 C 1358/11
LG Saarbrücken, vom 31.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 6/16
Tilgung der Kaufpreisschuld unter Verwendung des Online-Zahlungsdienstes PayPal; Gutschrift des vom Käufer geschuldeten Betrags auf dem PayPal-Konto des Verkäufers; (Stillschweigende) Vereinbarung der Wiederbegründung einer getilgten Forderung bei einem nicht formgebundenen Vertrag bereits mit Vertragsabschluss; Zustimmung der Vertragsparteien zur Verwendung der PayPal-Käuferschutzrichtlinie vor Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes
BGH, Urteil vom 22.11.2017 - Aktenzeichen VIII ZR 213/16
DRsp Nr. 2018/223
Tilgung der Kaufpreisschuld unter Verwendung des Online-Zahlungsdienstes PayPal; Gutschrift des vom Käufer geschuldeten Betrags auf dem PayPal-Konto des Verkäufers; (Stillschweigende) Vereinbarung der Wiederbegründung einer getilgten Forderung bei einem nicht formgebundenen Vertrag bereits mit Vertragsabschluss; Zustimmung der Vertragsparteien zur Verwendung der PayPal-Käuferschutzrichtlinie vor Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes
Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des OnlineZahlungsdienstes PayPal entrichtet, ist die geschuldete Leistung bewirkt, wenn der vom Käufer geschuldete Betrag dem PayPal-Konto des Verkäufers vorhaltlos gutgeschrieben wird, so dass dieser den Zahlbetrag endgültig zur freien Verfügung erhält.Eine - gegebenenfalls stillschweigende - Wiederbegründung einer getilgten Forderung kann bei entsprechendem Willen der Parteien, die frei darin sind, unter bestimmten Voraussetzungen das Wiederaufleben der ursprünglichen Schuld zu vereinbaren, bei einem nicht formgebundenen Vertrag bereits mit Vertragsabschluss und für den Fall getroffen werden, dass zukünftig eine Rückgabe oder Rückbuchung des bereits gezahlten Schuldbetrags erfolgt.
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