Transferentschädigungen sind Anschaffungskosten der Spielerlaubnis
BFH, Urteil vom 26.08.1992 - Aktenzeichen I R 24/91
DRsp Nr. 1996/11615
Transferentschädigungen sind Anschaffungskosten der Spielerlaubnis
»Transferentschädigungen, die nach den Vorschriften des Lizenzspielerstatuts des Deutschen Fußballbundes bei dem Wechsel eines Spielers von einem Verein der Fußball-Bundesliga zu einem anderen Verein gezahlt werden, sind Anschaffungskosten der Spielerlaubnis.«