I. Antragstellerin und weitere Beteiligte sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage nahe dem Hauptbahnhof von München; der Antragsgegner ist Verwalter. Der Antragstellerin gehören drei Wohnungen im zweiten Stock; an der Tiefgarage im zweiten Untergeschoß (einem Teileigentum) ist sie als Miteigentümerin zu 3/8 beteiligt und berechtigt, drei Stellplätze zu nutzen. Die Tiefgarage ist mit Kraftfahrzeugen nur über einen Aufzug zu erreichen.
In der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung ist u.a. bestimmt:
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