Die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 29. Dezember 1978 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Bürgschaft in Anspruch. Mit Bürgschaftsurkunde vom 24. Juli 1969 hatte sich die Beklagte "für die Erfüllung der von der ... Bauunternehmung Hans V. GmbH, M. (im folgenden: Hauptschuldnerin) gemäß Auftrag vom 16. Juli 1969 ... des Straßenneubauamtes Hessen-Süd, D., übernommenen Verbindlichkeiten, betreffend Neubau der Bundesstraßen 26 und 38, Ortsumgehung R.-G., einschließlich Mängelgewährleistung" bis zum Betrage von 636.500 DM selbstschuldnerisch verbürgt.
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