BGH - Urteil vom 12.03.1980
VIII ZR 57/79
Fundstellen:
NJW 1980, 1459
MDR 1980, 664
Vorinstanzen:
OLG Hamburg, vom 29.12.1978

Übernahme des Überzahlungsrisikos bei Abschlagszahlungen auf Bauwerke; Haftung des Bürgen für eine von dem Hauptschuldner geschuldete Rückgewähr; Auslegung einer Bürgschaftsurkunde hinsichtlich Inhalt und Umfang der Hauptschuld

BGH, Urteil vom 12.03.1980 - Aktenzeichen VIII ZR 57/79

DRsp Nr. 2012/11743

Übernahme des Überzahlungsrisikos bei Abschlagszahlungen auf Bauwerke; Haftung des Bürgen für eine von dem Hauptschuldner geschuldete Rückgewähr; Auslegung einer Bürgschaftsurkunde hinsichtlich Inhalt und Umfang der Hauptschuld

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 29. Dezember 1978 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Bürgschaft in Anspruch. Mit Bürgschaftsurkunde vom 24. Juli 1969 hatte sich die Beklagte "für die Erfüllung der von der ... Bauunternehmung Hans V. GmbH, M. (im folgenden: Hauptschuldnerin) gemäß Auftrag vom 16. Juli 1969 ... des Straßenneubauamtes Hessen-Süd, D., übernommenen Verbindlichkeiten, betreffend Neubau der Bundesstraßen 26 und 38, Ortsumgehung R.-G., einschließlich Mängelgewährleistung" bis zum Betrage von 636.500 DM selbstschuldnerisch verbürgt.