Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juni 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 521,79 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung für mit einem Taxi durchgeführte Krankentransportfahrten.
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