FG Niedersachsen - Urteil vom 03.12.2003
2 K 395/01
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 731

Überschusserzielungsabsicht; Einnahmenüberschuss; Ferienwohnung; Dauervermietung - Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle einer nicht auf Dauer vermieteten Wohnung

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.12.2003 - Aktenzeichen 2 K 395/01

DRsp Nr. 2004/4016

Überschusserzielungsabsicht; Einnahmenüberschuss; Ferienwohnung; Dauervermietung - Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle einer nicht auf Dauer vermieteten Wohnung

1. Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grds. davon auszugehen, dass der Stpfl. beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften. Entsprechendes gilt bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung.2. Wird eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus jedoch nicht auf Dauer vermietet, sondern im wesentlichen an lediglich drei Mieter, die die Wohnung jeweils ca. drei Wochen p.a. nutzen, gelten die Grundsätze der sog. Dauervermietungen nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnung nicht ernsthaft und nachhaltig zur Vermietung an einen nicht von vornherein begrenzten Mieterkreis beworben wird.3. Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Stpfl.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: