Übertragung der Wärmeversorgung für vermieteten Wohnraum auf Dritte (hier: anlässlich Gebäudemodernisierung und Errichtung einer Zentralheizungsanlage) - Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbes. Frage der Zustimmungspflicht, umlagefähige Kosten, Gebot ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 18.12.1998 - Aktenzeichen 16 S 185/98
DRsp Nr. 2004/1600
Übertragung der Wärmeversorgung für vermieteten Wohnraum auf Dritte (hier: anlässlich Gebäudemodernisierung und Errichtung einer Zentralheizungsanlage) - Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbes. Frage der Zustimmungspflicht, umlagefähige Kosten, Gebot ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung
»In Folge der Gebäudemodernisierung durch Einbau einer zentralen Heizungsanlage steht es dem Vermieter frei, die Anlage durch einen Dritten betreiben zu lassen und die Wärmelieferungskosten auf die Nutzer umzulegen, sofern er die Grundsätze ordnungsgemäßer Bewirtschaftung des Gebäudes wahrt, Die Duldungspflicht des Mieters zur Modernisierung umfasst die Pflicht zur Vereinbarung der Abrechnung der neu entstandenen Betriebskosten.«