Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.01.2021 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Für den Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde für den Streitzeitraum zu viel Lohnsteuer angemeldet und abgeführt.
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