OLG München - Beschluss vom 19.09.2013
34 Wx 156/13
Normen:
BGB § 133; BGB § 167; BGB § 181 GBO 18 Abs. 1; BGB § 20;
Fundstellen:
FGPrax 2014, 14
NotBZ 2014, 70
Vorinstanzen:
AG Ingolstadt, vom 26.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen Böhming Blatt 549

Umfang der Bevollmächtigung von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung zur Vornahme von Grundstücksgeschäften

OLG München, Beschluss vom 19.09.2013 - Aktenzeichen 34 Wx 156/13

DRsp Nr. 2013/22417

Umfang der Bevollmächtigung von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung zur Vornahme von Grundstücksgeschäften

1. Zum Umfang einer Vollmacht, die im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft "dem Erwerber" (einem Bundesland) erteilt wird (hier: Befugnis zur Unterbevollmächtigung staatlicher Bediensteter).2. Zum Umfang einer Vollmacht, die einem Bediensteten "bei Grundstücksgeschäften, notariellen Beurkundungen und dergleichen" in einem bestimmten Amtsbereich erteilt ist (Ergänzung zu Senat vom 28.8.2013, 34 Wx 223/13).

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 26. März 2013 aufgehoben, soweit die Genehmigung der Auflassung in der Form des § 29 GBO durch die Beteiligten zu 1 und 3 gefordert wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten zurückgewiesen.

II.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren, beschränkt auf den zurückgewiesenen Teil, wird auf 1.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 167; BGB § 181 GBO 18 Abs. 1; BGB § 20;

Gründe

I.