Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 26. März 2013 aufgehoben, soweit die Genehmigung der Auflassung in der Form des § 29 GBO durch die Beteiligten zu 1 und 3 gefordert wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren, beschränkt auf den zurückgewiesenen Teil, wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
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