BGH vom 27.11.1979
VI ZR 40/78
Normen:
ZPO § 321 ;
Fundstellen:
NJW 1980, 840

Umfang der Ergänzung eines Urteils

BGH, vom 27.11.1979 - Aktenzeichen VI ZR 40/78

DRsp Nr. 1996/14515

Umfang der Ergänzung eines Urteils

Die Anwendung des § 321 ZPO erfordert, daß ein Anspruch übergangen, d.h. versehentlich nicht beschieden ist; diese Vorschrift bezieht das Übergehen einzelner Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht ein; sie dient nur der Ergänzung eines lückenhaften Urteils und nicht der Richtigstellung einer falschen Entscheidung.

Normenkette:

ZPO § 321 ;
Fundstellen
NJW 1980, 840