LG München I, vom 28.06.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 20 S 25 869/88
Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen
BVerfG, Beschluß vom 15.10.1991 - Aktenzeichen 1 BvR 976/89
DRsp Nr. 1992/18
Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen
Das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist im Bereich des Fernsehens nicht auf die ortsüblichen Fernsehprogramme beschränkt, die ohne überdurchschnittlichen Aufwand empfangen werden können.