OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.02.1999
10 U 109/95
Normen:
BGB § 536 ;
Fundstellen:
NZM 2000, 464
OLGReport-Düsseldorf 1999, 440

Umfang der Instandsetzungspflicht des Vermieters/Verpächters

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.1999 - Aktenzeichen 10 U 109/95

DRsp Nr. 1999/11293

Umfang der Instandsetzungspflicht des Vermieters/Verpächters

»Zum Umfang der Instandsetzungspflicht des Vermieters/Verpächters (hier: Dachsanierung) und zur Frage der Wirksamkeit ihrer Überbürdung auf den Mieter/Pächter«

Normenkette:

BGB § 536 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Beklagten, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen, ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ihre Verurteilung zur Zahlung von 50.000,-- DM ist auch unter Berücksichtigung ihres zweitinstanzlichen Vorbringens nicht zu beanstanden. Das mit der als unselbständiges Rechtsmittel zulässigen Anschlußberufung verfolgte Feststellungsbegehren ist in dem von der Klägerin noch verfolgten Umfang begründet. Dies ergibt sich im einzelnen aus folgenden Erwägungen: