Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.10.2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage der Beklagten werden die Beschlüsse der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 30.01.2014 -
Die Anschlussberufung der Klägerin wird als unzulässig verworfen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin und die Beklagte je ½ zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen.
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