MHG (in der bis zum 31. August 2001 geltenden Fassung) § 2 Abs. 2 ; BGB §§ 558a (n.F.) 174 ; ZPO § 81 ;
Fundstellen:
WuM 2003, 149
Vorinstanzen:
LG Kassel,
Umfang der Prozeßvollmacht im Mieterhöhungsverfahren
BGH, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen VIII ZR 141/02
DRsp Nr. 2003/3057
Umfang der Prozeßvollmacht im Mieterhöhungsverfahren
a) Zur Angabe von Vergleichswohnungen in einem Mieterhöhungsverlangen.b) Die zur Verteidigung gegenüber einem Mieterhöhungsverlangen erteilte Prozeßvollmacht ermächtigt auch zur Entgegennahme eines während des Verfahrens abgegebenen (weiteren) Mieterhöhungsverlangens.c) § 174BGB findet auf eine von einem Rechtsanwalt im Rahmen des gesetzlichen Umfangs seiner Prozeßvollmacht abgegebenen Erklärung keine Anwendung.
Normenkette:
MHG (in der bis zum 31. August 2001 geltenden Fassung) § 2 Abs. 2 ; BGB §§ 558a (n.F.) 174 ; ZPO § 81 ;
Tatbestand:
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