Die Klägerin verlangt von den Beklagten nach einer erfolglosen ersten Klage erneut Räumung und Herausgabe einer rund 340 m2 großen Teilfläche ihres Mehrzweckgebäudes in Chemnitz, die sie dem Beklagten zu 1 mit "Nutzungs-/Pachtvertrag" vom 8. August 1990 nebst Nachtrag vom 15. August 1990 für zunächst 10 Jahre zu einem monatlichen Entgelt von 16,50 DM/m2 zum Betrieb einer Diskothek und Tanzbar überlassen hatte.
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