Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 23. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 18. Januar 2007 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin zum Nachteil der Klägerin entschieden worden ist, und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen
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