Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. Dezember 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.920,81 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. April 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des vorangegangenen Berufungsverfahrens Kammergericht
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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