Umfang des Rückgabeanspruchs des Vermieters; Rechtsfolgen nicht vollständiger Räumung
OLG Hamm, Urteil vom 12.12.1995 - Aktenzeichen 29 U 80/95
DRsp Nr. 1997/4249
Umfang des Rückgabeanspruchs des Vermieters; Rechtsfolgen nicht vollständiger Räumung
»1. Der Rückgabeanspruch des Vermieters umfaßt außer der Verschaffung der tatsächlichen Gewalt auch die Räumung der Räume. Läßt der Mieter vor allem im Keller und auf dem Dachboden eine Vielzahl von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen sowie Gerümpel zurück, enthält er die Mietsache dem Vermieter vor.2. Für die Zeit der nicht vollständigen Räumung steht dem Vermieter ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu.3. Das Zurückerhalten i.S. des § 558BGB ist nicht mit der Erfüllung der Rückgabepflicht gem. § 556BGB gleichzusetzen.«