Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 17.02.2017, Aktenzeichen
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Passau ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.156,11 € festgesetzt.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 17.02.2017, Aktenzeichen
1. Zur Begründung wird auf den vorausgegangenen Hinweis des Senats vom 25.04.2017 Bezug genommen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|