Die Kläger vermieteten an den Arbeiter F des Beklagten eine Wohnung. Der Beklagte, Inhaber eines Gartenbaubetriebs, verbürgte sich für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Die Kläger machen geltend, der Beklagte habe die Wohnung vor allem zur Unterbringung ausländischer Saisonarbeiter genutzt. Durch Überbelegung der Wohnung seien erhebliche Schäden entstanden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangen die Kläger von dem Beklagten Ersatz ihnen angeblich entstandener Reparaturkosten in Höhe von 18.790,37 DM.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
Die zulässige Berufung der Kläger hat in der Sache keinen Erfolg.
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