Der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 9. Januar 2017 (Az.:
I.
Die Beteiligte zu 1) ist die Witwe des Erblassers, die Beteiligte zu 2) ist eine seiner beiden Töchter.
Der Erblasser heiratete die Beteiligte zu 1) erstmals am 29. Mai 1974.
Als es zwischen den Eheleuten kriselte, schlossen diese am 14. Januar 1999 einen Ehevertrag (UR.Nr. 77/1999, Notar Dr. H. C., Mönchengladbach-Odenkirchen).
In der Vorbemerkung zu diesem Vertrag (GA 13 ff.) heißt es:
"Wir werden unsere häusliche Lebensgemeinschaft demnächst auflösen und tragen uns mit dem Gedanken, uns scheiden zu lassen.
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