Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. März 2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Rechtsstreit ist im Umfang des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Hagen vom 12.03.2008 (08-1766982-0-4) erledigt.
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger weitere 1.434,66 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem aktuellen Basiszinssatz seit dem 06.03.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 43%, die Beklagte zu 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|