KG - Beschluss vom 01.10.1998
20 W 6592/98
Fundstellen:
NJW-RR 1999, 738
IPuR 1999, 53
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 19.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 32/98

Umfang eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Anspruchs auf sichere Anlage einer gezahlten Kaution; Sicherungsinteresse des Pächters

KG, Beschluss vom 01.10.1998 - Aktenzeichen 20 W 6592/98

DRsp Nr. 2012/12114

Umfang eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Anspruchs auf sichere Anlage einer gezahlten Kaution; Sicherungsinteresse des Pächters

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen der Beschluß der Zivilkammer 25 des Landgerichts Berlin vom 19. Juni 1998 teilweise geändert und wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit hinsichtlich des Zahlungsbetrages - insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung ihres Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt S.G. Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt soweit sie die Herausgabe und Räumung der in der M. S., 1... B. gelegenen Imbißcontaineranlage sowie Zahlung der offenen Mietzinsforderungen für September 1997 bis Mai 1996 in Höhe von 34.521,74 DM, letzteres wegen eines Betrages von 20.000 DM nur Zug um Zug gegen eine vom Vermögen der Antragstellerin getrennte Anlage des Kautionsbetrages von 20.000 DM bei einem Kreditinstitut, begehrt.

Der weitergehende Prozeßkostenhilfeantrag wird zurückgewiesen.

Gründe

Die gemäß §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO zulässige Beschwerde ist teilweise begründet.

I.

Die beabsichtigte Räumungsklage bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).