LG München II, vom 12.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 S 3615/07
AG Starnberg, vom 26.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 C 2145/06
Umlage der Kosten für das Fällen eines Baumes
BGH, Beschluß vom 29.09.2008 - Aktenzeichen VIII ZR 124/08
DRsp Nr. 2008/23542
Umlage der Kosten für das Fällen eines Baumes
Hat der Vermieter die Durchführung der Gartenpflege einer Mieterin auf ihre Kosten übertragen, so kann er mangels Zuständigkeit für diesen Aufgabenkreis auch keine Kosten für von ihm selbst durchgeführte Pflegearbeiten als Nebenkosten auf die Mieter umlegen.
Normenkette:
BetrKV § 2 Nr. 10 ;
Gründe:
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