OLG Saarbrücken - Urteil vom 10.07.2013
2 U 35/13
Normen:
BGB § 535 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 30.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 216/11

Umsatzsteuerpflicht eines Minderwertausgleichs nach vertragsgemäßer Beendigung eines Leasingvertrages

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.07.2013 - Aktenzeichen 2 U 35/13

DRsp Nr. 2013/19640

Umsatzsteuerpflicht eines Minderwertausgleichs nach vertragsgemäßer Beendigung eines Leasingvertrages

Die Vereinbarung einer Restwertgarantie im Rahmen eines Leasingvertrages ist rechtlich unbedenklich.

1. Die Berufung der Beklagten (Erstberufung) gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. Dezember 2011 - 6 O 216/11 - wird zurückgewiesen.

2. Auf die Berufung der Klägerin (Zweitberufung) wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. Dezember 2011 - 6 O 216/11 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, weitere 2.340,79 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2011 an die Klägerin zu zahlen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.