Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 07.05.2014 - AZ
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung bei 40-jährigem Arbeitsjubiläum zusteht.
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