LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.11.2014
1 Sa 473/14
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 07.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 66/14

Unbegründete Leistungsklage auf Jubiläumszuwendung bei Altersteilzeit im Blockmodell und Kündigung der zugrundeliegenden Betriebsvereinbarung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2014 - Aktenzeichen 1 Sa 473/14

DRsp Nr. 2015/536

Unbegründete Leistungsklage auf Jubiläumszuwendung bei Altersteilzeit im Blockmodell und Kündigung der zugrundeliegenden Betriebsvereinbarung

1. Eine gekündigte Betriebsvereinbarung entfaltet keine Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG. 2. Stellt die Jubiläumsklausel eines Altersteilzeitvertrages ausdrücklich auf die betrieblich vereinbarten Beträge ab, ohne auf eine bestimmte Betriebsvereinbarung oder auf das für den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Vereinbarung einzig noch erreichbare Jubiläum der 40-jährigen Betriebszugehörigkeit zu verweisen oder in sonstiger Weise die Anspruchsvoraussetzungen selbst zu formulieren ("Bei Betriebsjubiläum kommen die betrieblich vereinbarten Beträge in voller Höhe zur Auszahlung"), werden auch nach dem objektiven Inhalt und typischen Sinn einer solchen Klausel keine vom Bestand der jeweiligen betrieblichen Regelung unabhängigen Ansprüche begründet.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 07.05.2014 - AZ 1 Ca 66/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 6;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung bei 40-jährigem Arbeitsjubiläum zusteht.