Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz, 4. Zivilkammer, vom 28.03.2017 (
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Sie sollte zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit einer Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung der nach ihrer Auffassung mietzweckwidrigen Nutzung von Büroräumen im Objekt D...... Platz 1 in C........... in Anspruch.
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