AG Berlin-Schöneberg, vom 22.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 C 95/20
LG Berlin, vom 02.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 67 S 295/20
Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel zum Arbeitspreis in einem Wärmelieferungsvertrag eines Energieversorgungsunternehmens; Ansprüche auf Rückerstattung überzahlten Wärmeentgelts hinsichtlich des Arbeitspreises
BGH, Urteil vom 28.09.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 91/21
DRsp Nr. 2022/15670
Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel zum Arbeitspreis in einem Wärmelieferungsvertrag eines Energieversorgungsunternehmens; Ansprüche auf Rückerstattung überzahlten Wärmeentgelts hinsichtlich des Arbeitspreises
1. Ein Fernwärmeversorgungsunternehmen ist gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBFernwärmeV in Verbindung mit § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV berechtigt und - soweit das Kundeninteresse dies erfordert - sogar verpflichtet, eine von ihm gegenüber Endkunden verwendete - von Vertragsbeginn an unwirksame oder ab einem bestimmten Zeitpunkt danach unwirksam gewordene - Preisänderungsklausel auch während des laufenden Versorgungsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft einseitig anzupassen, wenn und soweit dadurch sichergestellt wird, dass die Klausel den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV entspricht. Denn nur auf diesem Wege kann die mit dieser Vorschrift bezweckte kosten- und marktorientierte Preisbemessung und damit ein angemessener Ausgleich der Interessen von Versorgungsunternehmen und Wärmekunden während der gesamten Dauer des Versorgungsvertrags erreicht werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.