LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.06.2016
3 Sa 496/15
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 24.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 849/15

Unzulässiger Klageantrag auf Versetzung in den Ruhestand

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.2016 - Aktenzeichen 3 Sa 496/15

DRsp Nr. 2016/18579

Unzulässiger Klageantrag auf "Versetzung in den Ruhestand"

Ein auf "Versetzung in den Ruhestand" durch die Arbeitgeberin gerichteter Klageantrag hat keinen hinreichend bestimmten Inhalt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; bei der "Versetzung in den Ruhestand" handelt es sich nicht um einen feststehenden Rechtsbegriff und insbesondere nicht um eine üblicherweise als Versetzung bezeichnete Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts gemäß § 106 GewO, mit der die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer einseitig einen anderen Arbeitsbereich zuweist.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.09.2015 - 3 Ca 849/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Kläger die Beendigung des mit der Beklagten bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Zwecke des Eintritts in den Ruhestand herbeiführen kann.

1. 2. 3. 4.