V. Änderung der Mietstruktur

Autor: Emmert

24

Bei nicht preisgebundenem Wohnraum können die Parteien außerhalb des Geltungsbereichs der HeizkV die Mietstruktur frei vereinbaren und abändern. Der Vermieter hat jedoch grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mieter, die einmal festgelegte Mietstruktur zu verändern,12)

insbesondere kann er dieses Recht nicht aus § 558 BGB herleiten, da diese Vorschrift nicht auf eine bestimmte Mietstruktur ausgerichtet ist.13) Der Vermieter hat selbst dann keinen Abänderungsanspruch gegen den einzelnen Mieter, wenn alle anderen Mieter im Haus einer Änderung der Mietstruktur zugestimmt haben.14)

Praxistipp:

Formularklauseln in Mietverträgen, die dem Vermieter ein solches einseitiges Abänderungsrecht einräumen, verstoßen gegen § 307 Abs. 1 BGB und sind daher unwirksam.15)