V. Duldungspflichten

Autor: Emmert

73

Neben den vorstehend abgehandelten Pflichtenkreisen treffen den Mieter auch Duldungsverpflichtungen etwa im Hinblick auf das Betreten und Besichtigen der Mieträume durch den Vermieter oder Dritte43)

oder bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gem. §§ 555a, 555b BGB (s. § 19 Rdn. 1  ff.).


43)

Vgl. hierzu nur Sternel, VII Rdn. 184 ff.