BFH - Urteil vom 19.12.2012
XI R 38/10
Normen:
ZPO § 264 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 1; BGB § 566; BGB § 578; BGB § 581 Abs. 2; AO § 75 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 1; ErbbauRG § 11 Abs. 1; MwStSystRL Art. 19; UStG 1993 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; UStAE Abschn. 1.5. Abs. 6 Satz 2; UStG 1993 § 15a Abs. 1, 4, 6, 6a;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 01.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2567/06 193

Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung

BFH, Urteil vom 19.12.2012 - Aktenzeichen XI R 38/10

DRsp Nr. 2013/5281

Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung

1. Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, ver-pachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pacht-vertrags durch den Erwerber stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen dar.2. Es kommt für die Annahme eines "in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführte[n] Betrieb[s]" i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei richtlinienkonformer Auslegung nicht darauf an, ob bei dem Veräußerer für das übertragene Erbbaurecht mit verpachtetem Gebäude vor der Veräußerung eine eigenständige betriebliche Organisation vorlag.3. Entgegen Abschn. 1.5. Abs. 6 Satz 2 UStAE ist dabei auch nicht maßgeblich, ob "der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der un-abhängig von den anderen Geschäften des Unternehmens nach Art eines selbständigen Unternehmens betrieben worden ist und nach außen hin ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Wirt-schaftsgebilde gewesen ist".4. Eine unrichtige Entscheidung des FG über die Verfahrenskos-ten ist vom BFH im Revisionsverfahren von Amts wegen unabhän-gig vom Ausgang des Verfahrens gemäß § 143 Abs. 1 FGO zu be-richtigen.

Normenkette:

ZPO § 264 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 1; § ;