I. Mit notariellem Vertrag vom 29. September 1986 kaufte der Beteiligte zu 2 von der Beteiligten zu 1 das im Grundbuch von G. Blatt 0315 eingetragene, 2.5895 ha große Flurstück 1/4 der Flur 14 zum Preis von 50.000 DM. Mit Bescheid vom 4. November 1986 teilte das Amt für Land- und Wasserwirtschaft den Vertragspartnern und dem Notar mit, daß die Beteiligte zu 3 das Vorkaufsrecht nach §§
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