LG Halle, vom 29.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 436/04
Verbindung eines Antrags auf Stellung einer einer Mietsicherheit in Form einer Bankbürgschaft mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz
OLG Naumburg, Urteil vom 20.09.2005 - Aktenzeichen 9 U 58/05
DRsp Nr. 2005/17462
Verbindung eines Antrags auf Stellung einer einer Mietsicherheit in Form einer Bankbürgschaft mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz
»Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.«