Das Landgericht hat die Beklagte verurteilt, zwei Grundstücksparzellen dem Kläger herauszugeben und die dortigen Ablagerungen, Befestigungen und Einfriedungen zu beseitigen. Die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Mit der Revision will die Beklagte Abweisung der Klage erreichen. Der Kläger beantragt, das Rechtsmittel zurückzuweisen.
Die Revision führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache.
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