OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.06.2020
2 U 1/19 (Kart)
Normen:
GWB § 33; GWB § 19 Abs. 1; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1; EnWG §§ 46 f.; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 06.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 37 O 129/19

Verfahren zur Vergabe einer GasnetzkonzessionVoraussetzungen eines UnterlassungsanspruchsRechtsverletzung im Konzessionierungsverfahren durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2020 - Aktenzeichen 2 U 1/19 (Kart)

DRsp Nr. 2021/6358

Verfahren zur Vergabe einer Gasnetzkonzession Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs Rechtsverletzung im Konzessionierungsverfahren durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens

Tenor

Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 06.12.2019 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (37 O 129/19 [Kart]) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

GWB § 33; GWB § 19 Abs. 1; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1; EnWG §§ 46 f.; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.

Die Antragstellerin, ein Gasversorgungsunternehmen, begehrt von der Antragsgegnerin, einer Kommune in Nordrhein-Westfalen, die Unterlassung der unveränderten Fortsetzung eines eingeleiteten, auf die Vergabe einer Gasnetzkonzession gerichteten Verfahrens, in dem Bieterunternehmen der Antragsgegnerin zugleich ein Angebot auf Gründung eines gemeinsamen Unternehmens unterbreiten konnten.

1. 2. 1. 2.