OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.11.1999
10 W 124/99
Normen:
GKG § 15 § 21 Abs. 3 ; KV- GKG Nr. 1201, Nr. 1202c; ZPO § 5 § 260 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 1594
OLGReport-Düsseldorf 2000, 149

Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.1999 - Aktenzeichen 10 W 124/99

DRsp Nr. 2000/8726

Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils

»Nimmt der Kläger bei Fortsetzung des Rechtsstreits nach Einspruch des Beklagten gegen ein Versäumnisurteil eine Klageerweiterung vor, so tritt auch dann keinerlei Ermäßigung der nach dem Gesamtstreitwert angefallenen allgemeinen Verfahrensgebühr im Falle eines die gesamte Klageforderung erfassenden Vergleichs ein, wenn die Erweiterung einen anderen Streitgegenstand betraf.«

Normenkette:

GKG § 15 § 21 Abs. 3 ; KV- GKG Nr. 1201, Nr. 1202c; ZPO § 5 § 260 ;

Gründe: