BVerfG - Beschluss vom 09.10.2014
1 BvR 2335/14
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 07.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 63 S 254/11

Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilrechtliche Streitigkeit um die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Eigenbedarfs des Vermieters; Abwägung des Erlangungsinteresses des Vermieters mit dem Bestandsinteresse des Mieters

BVerfG, Beschluss vom 09.10.2014 - Aktenzeichen 1 BvR 2335/14

DRsp Nr. 2016/2704

Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilrechtliche Streitigkeit um die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Eigenbedarfs des Vermieters; Abwägung des Erlangungsinteresses des Vermieters mit dem Bestandsinteresse des Mieters

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

I.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine zivilrechtliche Streitigkeit um die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Eigenbedarfs des Vermieters.