Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zwangsräumung einer Wohnung bei Suizidgefahr.
I. 1. Die Beschwerdeführerin war Eigentümerin einer von ihr bewohnten Eigentumswohnung. Das Eigentum ging im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens auf eine Gläubigerin über, die nunmehr die Räumungsvollstreckung betreibt. Die Beschwerdeführerin beantragte die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO wegen akuter Suizidgefahr.
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