Gegenstand der Vorlage [AG Tiergarten, Beschl. v. 13.3.1995 - 5 C 299/94] ist die Frage, ob die Bestimmungen des § 5 WiStG, soweit sie zur Bestimmung unangemessen hoher Entgelte auf eine ortsübliche Vergleichsmiete abstellen (§ 5 Abs. 2 WiStG), mit dem bei Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbeständen dem Art. 103 Abs. 2 GG zu entnehmenden Bestimmtheitsgebot vereinbar sind.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|