I.
1. Der Beschwerdeführer ist teils wegen vollendeten, teils wegen versuchten Mordes in zahlreichen Fällen angeklagt, die er als SS-Führer im Konzentrationslager Mauthausen in den Jahren von 1940 bis 1945 begangen haben soll. Er ist in dieser Sache in Untersuchungshaft gewesen:
a) vom 14. März 1956 bis zum 27. Juli 1957,
b) vom 16. August 1958 bis zum 26. September 1960,
c) vom 17. November 1960 bis zum 11. Januar 1963 und
d) vom 13. März 1964 bis zum 9. Juni 1964.
Am 10. September 1965 ist er erneut in Untersuchungshaft genommen worden, die noch andauert.
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