I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob ein Wohnungsinhaber im Rahmen eines zwischen Dritten schwebenden Zivilprozesses durch einstweilige Verfügung verpflichtet werden darf, in seiner Wohnung Schallmessungen durch einen Sachverständigen zu dulden.
1. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer einer von ihnen selbst bewohnten Doppelhaushälfte. Das Eigentum an der anderen Hälfte wurde von den Klägern des Ausgangsverfahrens erworben. Kurz nach der Besitzübergabe verlangten diese unter Berufung auf eine angeblich unzureichende Schalldämmung vom Verkäufer ihres Hauses Wandelung des Kaufvertrages, fochten diesen zugleich wegen arglistiger Täuschung an und erhoben Klage vor dem Landgericht.
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