Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Errichtung einer Parabolantenne durch einen Mieter.
I. 1. Die Beschwerdeführer sind türkische Staatsangehörige, die eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohnen. Das Haus ist an das Breitbandkabelnetz angeschlossen, in das ein türkisches Fernsehprogramm (TRT-INT) eingespeist wird. Sie installierten am Balkon ihrer Wohnung eine Parabolantenne, mit der mehrere türkische Fernsehprogramme empfangen werden können. Die Vermieterin, die Bielefelder G-W mbH, verlangte von den Beschwerdeführern, die Parabolantenne zu entfernen. Sie sei zur Gestattung von Parabolantennen nicht bereit.
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