BVerfG - Beschluß vom 29.06.1994
1 BvR 39/94
Normen:
BGB § 242 § 535 § 536 ; GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Art. 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerfG, HdM Nr. 83c
Vorinstanzen:
I AG Hamburg [-Harburg] Urteil vom 15.09.1993 - 641 C 352/93,
LG Hamburg, vom 27.10.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 307 T 179/93

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer Parabolantenne

BVerfG, Beschluß vom 29.06.1994 - Aktenzeichen 1 BvR 39/94

DRsp Nr. 1996/20232

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer Parabolantenne

Unterläßt das Fachgericht eine Abwägung der betroffenen Mieter- und Vermieter-interessen mit der Begründung, daß der Mieter jedenfalls keinen Anspruch auf Errichtung der Parabolantenne an der von ihm gewählten Stelle hätte, weil dem Vermieter das Bestimmungsrecht über den Anbringungsort zustehe, so muß das Fachgericht auch Feststellungen darüber treffen, daß der Vermieter seine Genehmigung überhaupt an die Wahl eines geeigneten Orts geknüpft und die Anbringung nicht rundheraus abgelehnt hat.

Normenkette:

BGB § 242 § 535 § 536 ; GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Art. 14 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Errichtung einer Parabolantenne durch einen Mieter.