Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Abweisung einer Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung.
I. Die Beschwerdeführer haben den Beklagten eine 96,67 qm große Wohnung zum Preis von 8,- DM/qm, insgesamt also für monatlich 773,36 DM, vermietet. Neben dem Mietzins schulden diese im einzelnen ausgewiesene Betriebskosten.
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