AG Frankfurt/Main, vom 08.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 33 C 4783/91
LG Frankfurt/Main, vom 16.02.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 2/11 S 286/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Zulässigkeit gewerblicher Zwischenvermietung
BVerfG, Beschluß vom 06.08.1993 - Aktenzeichen 1 BvR 596/93
DRsp Nr. 1993/2352
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Zulässigkeit gewerblicher Zwischenvermietung
1. Ob eine Schlechterstellung des Mieters im Falle gewerblicher Zwischenvermietung durch Gründe gerechtfertigt ist, die vor Art. 3 Abs. 1GG Bestand haben, kann nur mit einem Blick auch auf die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers beantwortet werden.2. In den typischen Fällen gewerblicher Zwischenvermietung, in denen die Weitervermietung alleiniger Vertragszweck des Hauptmietverhältnisses zwischen Eigentümer und Zwischenmieter ist, darf dem Endmieter der soziale Mieterschutz gegenüber dem Eigentümer nicht versagt werden.3. Hingegen ist die Versagung des sozialen Mieterschutzes verfassungsrechtlich in den Fällen nicht zu beanstanden, in denen der Eigentümer Räume zum Betrieb eines Gewerbes vermietet und auch die Untervermietung nur zu gewerblichen Zwecken erlaubt, der Zwischenmieter dann aber ohne Wissen des Eigentümers die Räume an einen Dritten zur Nutzung als Wohnung weitervermietet (BVerfG, HdM Nr. 29, 1 BvR 538/90 - v. 11.6.91, veröffentlicht auch in WuM 1991, 422 = BVerfGE 84, 197).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.