BVerfG - Beschluß vom 23.11.1993
1 BvR 697/93
Normen:
BGB § 556a § 564b Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BBauBl 1994, 877
BVerfG, HdM Nr. 71
Grundeigentum 1994, 103
NJW 1994, 310
WM 1994, 561
ZMR 1994, 59
Vorinstanzen:
AG München, vom 14.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 412 C 4773/92
II. LG München I - Urteil vom 20. Januar 1993 14 S 13523/92,

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

BVerfG, Beschluß vom 23.11.1993 - Aktenzeichen 1 BvR 697/93

DRsp Nr. 1994/1011

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

1. Die Fachgerichte dürfen die formellen Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung nicht überspannen.2. Der auf dem Erwerb eines Hauses zum Zwecke der Eigennutzung beruhende Erlangenswunsch des Vermieters ist grundsätzlich als vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für eine Eigenberfskündigung zu respektieren.

Normenkette:

BGB § 556a § 564b Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Abweisung einer Klage auf Räumung einer Mietwohnung nach einer Eigenbedarfskündigung.