LG Frankfurt/Main - Urteil vom 23.02.1990 - 2-17 S 345/89 - WuM 1990, 479,
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unzulässigkeit von Vorratskündigungen
BVerfG, Beschluß vom 23.08.1990 - Aktenzeichen 1 BvR 440/90
DRsp Nr. 1992/49
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unzulässigkeit von Vorratskündigungen
Die in Literatur und Rechtsprechung absolut vorherrschende Auffassung, wonach sogenannte Vorratskündigungen unzulässig sind, ist auch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden; denn es stellt keine unverhältnismäßige, mit Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG nicht mehr zu vereinbarende Hintanstellung der Eigentümerbefugnisse dar, diesen den Zugriff auf das vermietete Objekt erst dann zu gestatten, wenn und soweit dies durch gegenwärtige beachtliche Gründe motiviert ist.