Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welchen Schutz der Mieter bei Kündigung des Mietvertrages hat, wenn er nicht vom Eigentümer, sondern von einem gewerblichen Zwischenmieter Wohnraum gemietet hat.
I.
1. Die Beschwerdeführer mieteten eine Wohnung von einer Bauträger GmbH & Co. KG, welche die Wohnung im Rahmen ihres Gewerbes ihrerseits von den Eigentümern, den Berufungsklägern des Ausgangsverfahrens, gemietet hatte. Diese kündigten der Bauträgergesellschaft den Mietvertrag, die daraufhin den mit den Beschwerdeführern geschlossenen Mietvertrag ebenfalls kündigte.
In dem sich anschließenden Räumungsrechtsstreit wies das Amtsgericht die Klage gegen die Beschwerdeführer ab. Diesen stehe Mieterschutz zu; ein die Kündigung rechtfertigender Grund liege ihnen gegenüber nicht vor.
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